Kurse Erste Hilfe

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartner

Herr
Sebastian Krause

Tel: (04541) 864418
eh_ausbildung(at)drk-kv-rz(dot)de

Röpersberg 10
23909 Ratzeburg

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende
Themen und Anwendungen:
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Das Formular direkt beantragen: BGN
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 
    Das Formular direkt beantragen: BGW 
  • Unfallkasse Nord (UK Nord)
    Das Formular direkt beantragen: UK Nord
  • Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
    Das Formular direkt beantragen:  UVB

Termine und Anmeldung

Alle Termine und die online Anmeldung finden Sie hier! Achten Sie bei der Kursauswahl darauf, dass dieser auch für BG-Teilnehmende zugelassen ist. 

Ein EH Ausbilder unterweist eine Gruppe Ersthelfe

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Ein EH Ausbilder unterweist eine Gruppe Ersthelfe

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

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